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Wer mit wem seine Daten teilt

Auf vielen Websites sind scheinbar kostenlose Hintergrunddienste aktiv. Aber nicht nur die Besucher, sondern auch die Website-Betreiber bezahlen dafür mit ihren Daten. Dies ist Verantwortlichen in Unternehmen und Institutionen oft nicht bewusst.

Sie suchen in erster Linie den Auflagen der DGSVO zu genügen. Doch das korrekte Einbinden der Dienste nach Datenschutzgesichtspunkten sichert ihnen keineswegs das alleinige Verfügungsrecht über ihre Daten.

Indem Website-Betreiber Analysedienste und Webservices nutzen, gewähren sie deren Anbietern Zugriff auf die von ihnen generierten Daten. Dies birgt vielerlei Risiken.

Screenshot der Charité-Website mit integrierter Google-Suche
Die Charité bietet ihren Nutzern die Google-Suche als Service

Große Renditen für die stillen Teilhaber

Unternehmen wie auch Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen berauben sich ihrer Innovationsfähigkeit, weil sie nur über einen Bruchteil der Daten verfügen, mit denen die Digitalkonzerne operieren können. Dieser enorme Wettbewerbsvorteil ermöglicht den amerikanischen Tech-Unternehmen eine Wertschöpfung riesigen Ausmaßes.
Gleichzeitig ist es ein Unding, dass sie ihre Gewinne nicht in den Ländern zu versteuern brauchen, in denen sie erwirtschaftet werden, sondern dort wo Google, Microsoft & Co. ansässig sind.

Beim Handelsmarketing haben manche Firmen gar ihre Eigenständigkeit aus der Hand gegeben und fungieren als Subunternehmer von Facebook oder Amazon. Entweder weil sie sich den Knebelverträgen von Amazons Marketplace ausgeliefert haben oder weil sie auf eine eigene Webpräsenz verzichten und sich allein auf ihre Facebook-Seite verlassen.

Gesellschaftliche Umbrüche durch Technologien

Neben den ökonomischen Nachteilen, macht sich eine schleichende Veränderung der Gesellschaftsordnung bemerkbar. Online-Plattformen übernehmen immer mehr staatliche Aufgaben, indem sie

  • Kontrolle über die Informationsauswahl ausüben, wie Google mit der Wissensdatenbank Knowledge Graph und seinem gigantischen Bücher-Digitalisierungsprojekt Google Books
  • via Sozialer Medien und YouTube die Öffentlich-Rechtlichen und den Qualitätsjournalismus ablösen
  • in Schulen und Bildung aktiv sind. Beispiele dafür sind:
    • sogenannte iPad-Klassen in Schulen
    • Apple und Microsofts Zertifizierungen für Lehrer im Umgang mit ihren Produkten
    • das von Facebook finanzierte Ethik-Institut an der TU München
    • die Google Zukunfstwerkstatt für berufliche Bildung
  • und indem sie anhand von Social Bots Wahlen beeinflussen.

Durch das über viele Kanäle gewonnene Datenpotenzial sind die sogenannten Gatekeeper in der Lage, Wünsche und Absichten jedes Einzelnen zu entschlüsseln. Aufgrund dessen können sie passende Konsumangebote machen, politische Meinungen lenken oder, wie in China, das Verhalten der Menschen steuern.

Solcherlei Manipulationen widersprechen sowohl unserem humanistischen Menschenbild als auch demokratischen Werten. Damit aber die Technik den Menschen und dem gesellschaftlichen Zusammenleben dient und nicht umgekehrt, sind auch die auf Websites zum Einsatz kommenden Mittel mit Bedacht zu wählen.

Mit freiwilliger Selbstverpflichtung der ePrivacy-Verordnung voraus sein

Die Grundsätze Privacy by default und Privacy by design sind zwar in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung verankert. Noch allerdings lässt die Interpretation Spielraum, so dass es bei vielen Websites Verbesserungsbedarf gibt. Bis die ePrivacy-Verordnung in Kraft tritt, die strengere Auflagen machen soll, wird es noch dauern. Solange liegt die umsichtige Gestaltung von Informationsangeboten in der Verantwortung jedes einzelnen Website-Betreibers.

Vertrauenswürdige Kommunikation beruht darauf, dass sie transparent ist. Sie respektiert das Grundrecht auf Privatsphäre. Und sie ermöglicht allen Dialogpartnern frei darüber zu entscheiden, wer wann und zu welchem Zweck Daten übermittelt und wer darauf zugreifen darf.

Merkmale digital selbstbestimmter Kommunikation

Dass selbstbestimmte Entscheidungen über die durch Interaktion auf Websites entstandenen Daten oft nicht möglich sind, zeigt die eigene Erfahrung.

Sicher kennen Sie die Cookie-Banner, die einem die Zwangszustimmung abverlangen. Oder das zur Spam-Erkennung eingesetzte ReCaptcha-Verfahren, das soviel Daten überträgt, dass Anwender seitenübergreifend getrackt werden können.
Ebenfalls ein Ärgernis ist, dass Website-Besucher dazu genötigt werden, Googles Künstliche Intelligenz zu trainieren, indem sie Busse, Zebrastreifen oder Ampeln erfassen.

Diese Überwachungsmöglichkeiten offenbaren sich immerhin. Hingegen nicht zu erkennen ist, ob auf den aufgerufenen Seiten die Teilen-Buttons der Sozialen Netzwerke datenschutzkonform eingebunden sind. Ist dies nämlich nicht der Fall, wird der Seitenaufruf beispielsweise an Facebook übermittelt, und zwar auch dann, wenn der Nutzer gar nicht bei Facebook ist.

Als datenschutzsensibler Newsletter-Interessent wird man auf ein Abo verzichten, wenn der Versand über Anbieter wie Active Campaign oder MailChimp erfolgt, weil man deren Serverstandorten nicht vertraut.

Fußgaengerueberwege-Erkennen beim reCaptcha-Verfahren

Digitale Souveränität bedeutet für alle Anwender, ob für Website-Betreiber oder für Nutzer, dass
  • dass die verwendeten Technologien transparent sind und
  • dass sie selbstbestimmt über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können.

Ob Kartendienst, Cloud-Lösung oder Kollaborationstool, es gibt für alle Anwendungsfälle Open-Source-Alternativen, die deutlich besseren Privatsphäreschutz bieten als proprietäre Programme oder die Angebote der Plattformkonzerne.

Sich für diese zu entscheiden hilft die Marktmacht der Tech-Konzerne zu begrenzen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und dazu beizutragen, dass das Internet weiterhin eine Vielfalt an Services und Informationsquellen bietet.